Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die intensive vorgerichtliche Beratung, wie z.B. die Erstellung von Arbeitsverträgen, Klärung von Ansprüchen des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers und natürlich die Führung von Prozessen im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, Lohnzahlungsansprüche, etc.

Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht umfasst die außergerichtliche Beratung des Mieters oder des Vermieters, die Erstellung von Mietverträgen, die Beratung bzw. die Führung von Prozessen im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses für Mieter oder Vermieter, die Tätigkeit im Falle vorhandener Mängel, etc.

Privates Baurecht

Das private Baurecht umfasst die außergerichtliche Beratung des Bauherren oder des Unternehmers, die Stellung von entsprechenden Verträgen, die Vielzahl notwendiger Beratungen während der Bauphase, die Beratung vor der Bauphase, die gerichtliche Vertretung, etc.

Interessensschwerpunkt: allgem. Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst eine intensive außergerichtliche Beratung bis zur Erstellung des Vertrages, die besonders wichtig vor der Unterzeichnung von Verträgen ist. Bereits bestehende Verträge werden hinsichtlich ihrer Klauseln auf ihre Wirksamkeit überprüft, etc. 

Interessensschwerpunkt: Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht umfasst nicht nur strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Verstöße, sondern auch die Regulierung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen. Eine ausführliche rechtliche Beratung ist in jedem Falle sinnvoll, um nicht möglicherweise Ansprüche zu verlieren oder einer ungerechtfertigten strafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sein.